Zuwendungsrecht – Von den Grundlagen zum Expertenwissen – 2/17 Europäisches Beihilferecht
Inhalt des Seminars
Die GSUB Akademie bietet das Zuwendungsrecht in einer modularen Reihe an. Jedes Modul dauert 1,5 Stunden und lässt sich flexibel buchen. Insgesamt umfasst die Reihe 25,5 Stunden zuzüglich Eigenarbeit, sodass die Teilnehmenden die Inhalte individuell vertiefen können. Im Europäisches Beihilferecht Zuwendungsrecht Seminar (Modul 2/17) lernen die Teilnehmenden die Zusammenhänge zwischen Zuwendungsrecht und europäischem Beihilferecht kennen. Zu Beginn erfahren sie, wie der Art. 107 AEUV das Beihilferecht in der EU regelt und welche Bedeutung dieser Artikel bei der Vergabe von Fördermitteln hat.
Ein wesentlicher Teil des Seminars ist die Erklärung der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen einer Beihilfe. Die Teilnehmenden lernen, wie sie feststellen, ob eine Maßnahme als Beihilfe gilt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Zudem wird die Bekanntmachung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff behandelt. Sie erklärt, wie der Begriff der Beihilfe in der Praxis angewendet wird.
Das Seminar geht auch auf die Freistellungsregelungen ein, die im Beihilferecht bestehen. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der DAWI-Beschluss und die De-Minimis-Regelung zur Anwendung kommen. Diese Regelungen bieten eine Erleichterung, da sie bestimmte Beihilfen von der Pflicht zur Anmeldung bei der EU-Kommission befreien.
Am Ende des Europäisches Beihilferecht Zuwendungsrecht Seminar sind die Teilnehmenden in der Lage, die Grundlagen des Beihilferechts zu verstehen und richtig anzuwenden. Sie wissen, wann sie Freistellungsregelungen einsetzen können und wie sie Beihilfen korrekt gewähren, ohne gegen EU-Vorgaben zu verstoßen.
