Zuwendungsrecht – Von den Grundlagen zum Expertenwissen – 17/17 Förderung mit ESF/ESF+
Inhalt des Seminars
Die GSUB Akademie bietet das Zuwendungsrecht in einer modular aufgebauten Seminarreihe an. Jedes Modul dauert 1,5 Stunden und kann flexibel sowie bedarfsgerecht gebucht werden. Dadurch lässt sich die Weiterbildung individuell an den eigenen Wissensstand und den beruflichen Bedarf anpassen. Insgesamt umfasst die Reihe 25,5 Stunden zuzüglich begleitender Eigenarbeit. Das Zuwendungsrecht ESF Seminar mit dem Schwerpunkt „17/17 Förderung mit ESF/ESF+“ vermittelt einen strukturierten Überblick über das System des Europäischen Sozialfonds (ESF und ESF+). Ziel ist es, die komplexen Zusammenhänge der europäischen Förderlogik verständlich darzustellen und praxisnah einzuordnen.
Im Seminar wird zunächst der institutionelle Aufbau des ESF-Systems erläutert. Dazu gehören die Rolle der Europäischen Union, der Verwaltungsbehörden sowie der zwischengeschalteten Stellen. Anschließend werden die grundlegenden Regelungsstrukturen bei Zuwendungen behandelt. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, welche rechtlichen Vorgaben im Zusammenspiel von EU-Recht, Bundesrecht und landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind.
Ein zentraler Bestandteil des Zuwendungsrecht ESF Seminar ist das Rangverhältnis der unterschiedlichen Rechtsquellen. Die Teilnehmenden lernen, welche Vorschriften bei der Finanzierung durch Europäische Strukturfonds – insbesondere ESF und EFRE – maßgeblich sind und wie diese systematisch einzuordnen sind. Dadurch gewinnen sie Sicherheit im Umgang mit Förderregularien und vermeiden typische Fehler bei der Umsetzung von Projekten.
Das Zuwendungsrecht ESF Seminar richtet sich an Projektleitungen, Verwaltungskräfte und Fachverantwortliche, die mit ESF-geförderten Maßnahmen arbeiten. Nach Abschluss des Moduls verfügen die Teilnehmenden über ein klares Verständnis der Systematik europäischer Förderprogramme und können Zuwendungen im Kontext von ESF/ESF+ rechtssicher einordnen und anwenden.

